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Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab dieser Woche testen wir wieder nur montags, mittwochs und freitags, jedenfalls wenn es keine positiven Fälle in der Klasse gibt.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen mit Boosterimpfung sowie genesene bzw. zweimal geimpfte Personen, wenn die Genesung bzw. letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegen. Da ich persönliche Daten, insbesondere wenn es um gesundheitsbezogene Daten geht, am liebsten gar nicht und wenn, dann nur in minimalem Umfang erhebe, habe ich mir das Datum der Impfung bis jetzt nicht notiert. Schülerinnen und Schüler, die unter die genannte Ausnahme fallen, legen deshalb, wenn sie von der Testpflicht ausgenommen werden möchten, dem testenden Kollegen den Impfnachweis mit Datum noch einmal vor. Die Lehrkraft notiert dann den Termin der letzten Impfung und leitet ihn an mich weiter.
Herzliche Grüße
Johannes Heß