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Neue Coronaverordnung
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ab kommendem Montag wird es eine neue Coronaverordnung geben, die aber nur wenig im Tagesgeschäft auffallen wird. Die Änderungen beziehen sich auf eine Modifikation des Testens und den Sportunterricht.
An den regulären drei Selbsttests pro Woche müssen alle teilnehmen, die nicht in die folgenden Gruppen fallen:
* vollständig geimpft plus Auffrischung (geboostert): dauerhaft von Testpflicht befreit
* genesen + mind. 1 x geimpft (Reihenfolge egal): dauerhaft von Testpflicht befreit
* vollständig geimpft OHNE Auffrischung: Testpflichtbefreiung zwischen dem 15. und dem 90. Tag nach der zweiten Impfung
* genesen: Testpflichtbefreiung zwischen dem 28. und dem 90. Tag nach dem positiven PCR-Test
Freiwillige Tests sind nun möglich. Darüber freuen wir uns, weil es der einen oder dem anderen vielleicht doch etwas Sicherheit geben kann. Der Ministerrat hat dazu beschlossen, dass von der Testpflicht befreiten Personen bis zu zwei freiwillige Tests pro Woche angeboten werden können. Die freiwilligen Tests werden Ihren Kindern natürlich nur in dem Falle angeboten, dass Sie in der Einverständniserklärung zur Teilnahme an den schulischen Selbsttests dies nicht ausdrücklich durch entsprechendes Kreuzchen untersagt haben.
Eine weitere Änderung betrifft den Sport: Auch bei Absonderung eines positiv getesteten Mitschülers darf die Klasse Sport in der Halle machen. Bis jetzt hätte dann der Sportunterricht im Freien stattfinden müssen, was im Winter nicht immer gut möglich ist. Allerdings muss dabei dauerhaft ein Abstand von 1,5m eingehalten werden.
Sie werden mitbekommen haben, dass es vermehrt Krankheitsfälle unter Schülerinnen und Schülern gibt und damit natürlich auch in den Familien. Nicht alle sind an Corona erkrankt. Mein Wunsch an alle lautet: Bleiben Sie gesund oder werden Sie es möglichst schnell wieder.
Herzliche Grüße
Johannes Heß