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Informationen zur Alarmstufe
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit den heute Nachmittag veröffentlichten Corona-Zahlen für Baden-Württemberg gilt nun die Alarmstufe. Dies hat für uns zur Konsequenz, dass die Maskenpflicht wieder durchgängig im Unterrichtsraum auch am Sitzplatz gilt (Regelung wie nach den Sommerferien). Am Testmodus ändert sich nichts, d.h. weiterhin drei Tests pro Woche für alle Schülerinnen und Schüler, die weder geimpft noch genesen sind.
Darüber hinaus ist der Schulbereich nicht weiter von Änderungen betroffen. Im Fall einer bestätigten Coronainfektion in der Klasse wird diese dann weiterhin für fünf Schultage täglich getestet und als Kohorte weitestgehend von anderen Klassen getrennt.
Ich möchte noch einmal kurz das Verfahren für die Schüler mit positivem Schnelltest an der Schule skizzieren:
* Die Kinder müssen den Unterricht verlassen und sich in Absonderung nach Hause begeben. In der Regel werden sie von einem Elternteil abgeholt. Wir werden auf jeden Fall versuchen ein Elternteil telefonisch zu erreichen. Sie bekommen von uns eine Bestätigung über den positiven Schnelltest mit. Diese berechtigt zu einem kostenfreien PCR-Test. Ein weiterer Zettel informiert über Testmöglichkeiten, also Adressen u. Telefonnummern. Geschwisterkinder müssen ebenfalls mit nach Hause, werden aber nicht symptomfrei PCR-getestet.
* Sobald Sie das Ergebnis des PCR-Tests haben, bitte ich darüber um eine Nachricht per Mail. Im Falle eines negativen PCR-Tests kann die Schule sofort von Kind und Geschwister wieder besucht werden.
* Für das Kind, welches mit PCR-Test positiv auf Corona getestet wurde, dauert die Pflicht zur Absonderung i.d.R. 14 Tage. Sollte das Kind starke Symptome gezeigt haben oder nach 14 Tagen noch mit der Krankheit kämpfen, kann sich die Auszeit beim Schulbesuch natürlich noch verlängern. Dies ist dann aber krankheitsbedingtes Fehlen und keine Absonderungspflicht.
* Geschwisterkinder, die keine Symptome zeigen und keinen positiven PCR-Test haben, können nach fünf Tagen mit negativem Schnelltest wieder zur Schule.
* Eine "Gesundtestung" gibt es nicht, d.h. Kinder, die einen positiven PCR-Test hatten und wieder gesund sind, dürfen nach den 14 Tagen automatisch wieder zur Schule.
* Den Genesenenstatus erhalten Sie automatisch 28 Tage nach erfolgter positiver PCR-Testung. Nach 28 Tagen entbindet das positive PCR-Testergebnis dann auch z.B. von der Testpflicht in der Schule. Wenn Sie einen digitalen Genesenennachweis oder entsprechendes Papierdokument haben möchten, auf dem auch explizit das Enddatum des Genesenenstatus enthalten ist, so bekommen Sie dies z.B. aus der Apotheke, wenn dort das PCR-Ergebnis vorgelegt wird.
Die meisten Fragen rund um Corona und Absonderung werden immer wieder aktualisiert auf dieser FAQ- Seite beantwortet.
Hinweis zur Arbeitsmittelversorgung/Unterrichtsstream: Schüler, die krank sind und nicht am Unterricht teilnehmen, werden in der Regel über das etablierte Lernpatensystem in den Klasse mit Hausaufgaben, Arbeitsblättern und Heftaufschrieben versorgt. Ob die Krankheit Corona oder etwas anderes ist, spielt dabei keine Rolle. Von kranken Kindern erwarten wir nicht, dass die während der Krankheitsphase in wesentlichem Umfang Schulaufgaben bearbeiten. Wenn es das Krankheitsbild zulässt, ist es vielleicht möglich ein paar Vokabeln zu lernen oder mal etwas zu lesen oder zu rechnen. Die eigentliche Aufarbeitung findet aber nach der Krankheitsphase statt und wird gerne von den Lehrern in der Schule begleitet und unterstützt.
Durch die Quarantäneregeln kann es aber sein, dass kerngesunde Kinder zu Hause sitzen. Diese sollen sich nicht langweilen und deshalb erwarten wir, dass diese Kinder die Aufgaben, die ihnen von den Lernpaten gebracht werden, auch bearbeiten. Bis jetzt hat das ganz gut geklappt. Über Mail und Moodle werden auch zusätzliche Aufgaben übermittelt, deshalb sollte regelmäßig (mind. einmal täglich) das Postfach und das virtuelle Klassenzimmer überprüft werden. Für Einzelstunden können auch Zuschaltungen per Videokonferenz stattfinden. Unsere bisherigen Versuche dazu zeigen, dass ein Stream aller Stunden technisch nicht möglich und auch inhaltlich nicht sinnvoll ist. Die Fachkollegen entscheiden daher individuell, zu welchen Stunden sie welche Kinder zuzuschalten versuchen. Die Kinder werden dann rechtzeitig per Mail informiert.
Der Gesundheitszustand der Kinder in Quarantäne ist uns nicht grundsätzlich bekannt. Kinder haben sich auch schon in Quarantäne bei Familienmitgliedern erst infiziert und einige hatten sehr heftig mit der Krankheit zu kämpfen. Deshalb möchte ich darum bitten, dass Sie als Eltern die Klassenlehrer per Mail darüber informieren, wenn Ihr Kind zuhause wieder arbeitsfähig ist und mit dieser Art Fernunterricht versorgt werden kann.
Wir werden versuchen uns allen Umständen zum Trotz in der Schule auf das Lernen und das insgesamt tolle Miteinander zu konzentrieren.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Johannes Heß
Wenn Sie den Newsletter nicht weiter erhalten möchten, weil z.B. Ihr Kind die Schule bereits verlassen hat, können Sie den Bezug hier kündigen.