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Erleichterung bei der Maskenpflicht
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,
gerne leite ich die neuen Regelungen weiter, die heute Nachmittag vom Kultusministerium an die Schulen kommuniziert wurden und in Form der CoronaVO Schule dann am Montag in Kraft sein werden.
Die Maske ist in der Schule nicht komplett abgeschafft, sie muss aber am Sitzplatz während des Unterrichts nicht getragen werden. Wenn man den Platz verlässt, sich im Raum bewegt, natürlich auch auf den Begegnungsflächen im Flur etc., wird die Maske nach wie vor benötigt. In der Pause gelten zum Essen und Trinken im Außenbereich natürlich die alten Regeln weiter. Ich denke, da die Schülerinnen und Schüler die meiste Zeit des Vormittags lernend auf ihrem Platz verbringen, dass damit schon eine deutliche Erleichterung eintritt. Klar ist auch: Wer möchte, darf selbstverständlich die MNB weiterhin durchgängig tragen.
Für Lehrer gilt eine etwas andere Regel, weil sie natürlich nicht die ganze Unterrichtszeit auf dem Stuhl verbringen. Sie können die Maske abnehmen, wenn ein Abstand von 1,5m zu den Schülern eingehalten wird,
Bei allen Zusammenkünften außerhalb des Unterrichts im Schulbetrieb, also auch im Lehrerzimmer und bei Elternabenden, gilt weiterhin Maskenpflicht.
Diese Erleichterung bei der Maskenpflicht entfällt, sobald in der Klasse eine Coronainfektion auftritt (für fünf Schultage) oder das allgemeine Infektionsgeschehen zu einer Alarmstufe führt.
Ich bin froh, dass wir nach dem doch sehr turbulenten Start ins Schuljahr nun hier etwas entspannter arbeiten können und freue mich auf viele strahlende und lachende Gesichter.
Schöne Grüße und ein schönes Wochenende
Johannes Heß